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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Safecap Investments Limited

PRIVATKUNDEN-VEREINBARUNG

Hinweis: Die englische Version dieser Vereinbarung ist die rechtsverbindliche Version und hat Vorrang, wenn es zu Abweichungen zwischen der englischen und der deutschen Version kommt.

Diese Kundenvereinbarung zusammen mit jedweden Terminplänen und Begleitdokumenten, die sich von Zeit zu Zeit ändern können, (diese “Vereinbarung”) legt die Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und uns fest. Bitte lesen Sie diese Vereinbarung aufmerksam durch und teilen Sie uns so früh wie möglich mit, falls Sie etwas nicht verstanden haben.

  1. ALLGEMEINE HINWEISE
    1. Informationen über uns

Wir, Safecap Investments Limited sind ein von der Cyprus Securities and Exchange Commission (“CYSEC”) [Börsenaufsichtsbehörde Zyperns] genehmigtes und reguliertes Unternehmen. Unser Geschäftssitz befindet sich in Kafkasou 9, Treppides Tower, 4th floor, Office 401, Aglantzia, P.C. 2112, Nikosia, Zypern. Der Sitz der CYSEC befindet sich in Stasikratous 32, 1065 Nikosia, Zypern.

Safecap besitzt und operiert die Webseite, Handelsplattform und den Firmennamen von Forexyard.com.

Forexyard.com ist ein Handelsname von Safecap.

    1. Kommunikation mit uns

Sie können mit uns schriftlich (einschließlich Telefax), via E-Mail oder verbal (einschließlich Telefon) in Kontakt treten. Kommunikationssprache ist English. Sie erhalten von uns Unterlagen und andere Informationen in Englisch. In Fällen, wo dies jedoch angemessen ist und Ihrem Komfort dient, bemühen wir uns jedoch, uns mit Ihnen in Ihrer Sprache zu unterhalten. Unsere Website enthält darüber hinaus weiter Einzelheiten über uns und unsere Dienstleistungen sowie andere Informationen, die für diese Vereinbarung von Relevanz sind. Im Falle einer Abweichung zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und unserer Website hat diese Vereinbarung Vorrang.

    1. Geschäftsfähigkeit

Wir agieren als Auftraggeber und nicht als Handelsvertreter in Ihrem Namen, und Ihnen kommt im Rahmen dieser Vereinbarung die Rolle als Auftragsgeber und nicht als Handelsvertreter (oder Treuhänder) im Namen eines Dritten zu. Wir behandeln Sie im Rahmen des CYSEC-Regelwerks und der Anzuwendenden Bestimmungen als Privatkunden. Sie sind zur Beantragung einer anderen Kundenklassifizierung berechtigt. Falls Sie jedoch eine solche andere Klassifizierung beantragen und wir einer solchen Klassifizierung zustimmen, verlieren Sie sämtlichen Schutz, der Ihnen durch das CYSEC-Regelwerk und die Anzuwendenden Bestimmungen zuteil wird. Diese Klassifizierung umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf:

      1. die Bestimmungen, denen wir unterliegen, um alles zu Ihrem Besten zu tun;
      2. unsere Pflicht, Ihnen vor der Unterbreitung der Dienstleistungen die erforderlichen Informationen verfügbar zu machen;
      3. die Einschränkung der Zahlungen oder Einzahlungen unsererseits in Bezug auf jedwede finanziellen Vergünstigungen;
      4. unsere Pflicht, bei all Ihren Aufträgen die bestmögliche Abwicklung zu gewährleisten;
      5. die Anforderung, entsprechende Verfahren und Vorkehrungen umzusetzen, um die umgehende, gerechte und zügige Ausführung Ihrer Aufträge zu ermöglichen;
      6. unsere Pflicht, zu gewährleisten, dass alle unsere Angaben an Sie gerecht, klar umrissen und nicht irreführend sind; und
      7. die Anforderung, dass Sie von uns angemessene Berichte über die Dienste, die wir Ihnen unterbreiten, erhalten.
    1. Inkrafttreten

Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen früheren Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem gleichen Vertragsgegenstand getroffen wurden, und tritt in Kraft, sobald Sie Ihr Einverständnis über unsere Website zu erkennen geben. Diese Vereinbarung betrifft alle Transaktionen, die aufgrund der in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen auferlegt werden oder anfallen.

    1. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung und sämtliche Transaktionen unterliegen Anwendbarem Recht, so dass:

      1. im Falle einer Abweichung zwischen dieser Vereinbarung und lokalem Anwendbarem Recht letzteres Vorrang genießt;
      2. nichts des in dieser Vereinbarung gesagtem ist dazu gedacht, irgendwelche Obligationen, zu denen wir Ihnen gegenüber auf Grundlagen irgendwelchen Anwendbaren Rechts verpflichtet sind, auszuschließen oder zu ersetzen;
      3. wir rechtliche Schritte, die als notwendig erachten, um zu gewährleisten, dass den gesetzlichen Bestimmungen Anwendbaren Rechts Folge geleistet wird, auslassen oder davon Gebrauch machen;
      4. sämtliche gesetzlichen Bestimmungen Anwendbaren Rechts und was auch immer wir sonst unternehmen oder nicht unternehmen, um diesen gerecht zu werden, für Sie rechtlich bindend sein werden; und solche Maßnahmen, die wir zwecks Erfüllung jeglicher gesetzlicher Bestimmungen Anwendbaren Rechts unternehmen oder nicht unternehmen, nicht durch unsere Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder Handelsvertreter zu vertreten sind.
    1. Maßnahmen durch beaufsichtigende Behörden

Falls eine beaufsichtigende Behörde Maßnahmen unternimmt, die eine Transaktion beeinträchtigen, so dürfen wir unsererseits Gegenmaßnahmen treffen, von denen wir nach unserem billigen Ermessen der Auffassung sind, dass Sie mit solchen Maßnahmen einhergehen oder die Verluste als Folge solcher Maßnahmen abschwächen. Alle solche Maßnahmen sind für Sie rechtlich verbindlich. Falls eine beaufsichtigende Behörde in Verbindung mit einer Ihrer Transaktionen eine Anfrage stellt, erklären Sie sich damit einverstanden, mit uns zusammenzuarbeiten und die in Verbindung mit der Anfrage ersuchten Informationen zügig bereitzustellen.

    1. Rahmen dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung bildet das Rahmenwerk, gemäß dessen wir Ihnen unsere Dienste anbieten. Diese Vereinbarung betrifft sämtliche Transaktionen, die Sie mit uns abschließen oder die noch anstehen, sowohl vor als auch nach Ausführung dieser Vereinbarung.

    1. Gebühren

Wir werden Ihnen gemäß Vereinbarung von Zeit zu Zeit alle Gebühren oder Beiträge, die durch Clearingstellen und Verzugszinsen für ausstehenden Beträge anfallen entsprechend der Tarife, wie Sie von uns berechnet würden, begleichen (und die wir auf Anfrage bekannt geben). Eine Kopie unserer derzeitigen Gebühren wird auf unserer Website veröffentlicht. Jegliche Änderungen dieser Gebühren werden Ihnen vor dem Zeitpunkt der Änderung bekannt gegeben.

    1. Zusatzkosten

Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass möglicherweise noch andere Steuern oder Kosten anfallen, die nicht von uns bezahlt oder erhoben werden.

    1. Zahlungen

Sämtliche Zahlungen an uns im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung müssen in einer solchen Währung erfolgen, die wir von Zeit zu Zeit auf dem von uns für solche Zwecke bekannt gegebenen Bankkonto bekannt geben. Alle solchen Zahlungen müssen von Ihnen ohne Abzüge oder Verrechnungen getätigt werden.

    1. Bezahlungen und Gebührenteilung

Wir dürfen Gebühren mit einem Partner oder einem Dritten in Verbindung mit Transaktionen, die in Ihrem Namen getätigt wurden, teilen. Einzelheiten solcher Bezahlungen oder Gebührenteilungen werden auf Anfrage bereitgestellt. Wir dürfen darüber hinaus Gebühren und Provisionen an solche Personen zahlen, die uns Geschäftsmöglichkeiten aufzeigen. Falls Sie weitere Einzelheiten über die Gebühren und Provisionen, die wir an die Vermittler solcher Geschäftsmöglichkeiten zahlen, erfahren möchten, so teilen Sie uns dies bitte mit, und wir werden Ihnen diesbezüglich weitere Informationen bekannt geben.

    1. Sprache

Diese Vereinbarung wird Ihnen in englischer Sprache unterbreitet, und wir werden auch weiterhin für die Dauer dieses Vertrages mit Ihnen in Englisch kommunizieren. In solchen Fällen, wo dies möglich ist, werden wir mit Ihnen jedoch zusätzlich zu Englisch auch in anderen Sprachen kommunizieren.

  1. AUSLEGUNG
    1. Auslegung

In diesem Vertrag:

bezieht sich “Konto” auf das Konto, das Sie bei uns führen und das Ihnen mit einer bestimmten Kontonummer zugewiesen wurde.

"Geltende Vorschriften" bedeutet:

      1. Das CYSEC-Regelwerk oder jegliche anderen Richtlinien relevanter Regulierungsbehörden; und
      2. alle anderen anwendbaren Rechte, Regelungen und Bestimmungen, die von Zeit zu Zeit in Kraft sind.

"Gesellschafter" bedeutet ein Vorhaben in der gleichen Gruppe wie wir, ein Vertreter, der von uns oder einem Vorhaben in der gleichen Gruppe wie wir bestellt wird, oder eine andere Person, mit der wir in einer Beziehung stehen, die nach vernünftigem Ermessen eine Interessengemeinschaft zwischen uns und ihnen erwarten lässt.

"Basiswährung" bedeutet US-Dollar

"Arbeitstag" bedeutet einen Tag, bei dem es sich nicht um einen Samstag oder einen Sonntag handelt und an dem Banken in Zypern einen geschäftlichen Betrieb unterhalten

"Kundengeldervorschriften" bedeutet das in Abschnitt 18(j) aufgeführte Regelwerk, das die Bereitstellung von Anlagediensten regelt, die Ausübung von Anlagetätigkeiten, das Betreiben Regulierter Märkte und andere verwandte Sachverhalte sowie die Richtlinien und Rundschreiben, die aufgrund dieses Absatzes getroffenen und von der CySEC von Zeit zu Zeit abgeändert werden.

"Differenzkontrakt" oder "CFD" bezieht sich auf die Finanzinstrumente, die in Abschnitt (9) in Teil III in der dritten Gesetzesanlage, welches die Bereitstellung von Anlagediensten, die Ausübung von Anlagetätigkeiten, den Betrieb von Regulierten Märkten und andere damit in Bezug stehende Sachverhalte vorsieht, aufgeführt sind.

"Kreditberatungs-Anbieter" bezieht sich auf eine Person, die eine Garantie, eine Verpfändung, eine Hinterlegungssumme oder eine Sicherheitsvereinbarung zu unseren Gunsten in Bezug auf Ihre Aufgaben und Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages.

"CYSEC-Regelwerk" bezieht sich auf das Gesetzt, das Anlagedienste, die Ausübung von Anlagetätigkeiten, das Betreiben von Regulierten Märkten und anderer damit in Bezug stehender Sachverhalte, die Vorbeugung von Unterdrückung von Geldwäscheaktivitäten, die Richtlinien und Rundschreiben und sämtliche anderen gesetzlichen Regelungen, die aus diesen Gesetzen und Richtlinienhinweisen hervorgehen, administrative Mitteilungen, Rundschreiben und Regeltexte, die von der Börsenaufsichtsbehörde Zyperns herausgegeben werden, vorsieht.

"Elektronische Dienste" bezieht sich auf eine Dienstleistung, die von uns bereitgestellt wird, zum Beispiel einen Internet-Handelsservice, der seinen Kunden via Internetdienste, WAP-Dienste und/oder ein elektronisches Routing-System Zugang zu Informationen und Handelseinrichtungen gewährt.

"Zahlungsverzug" bezieht sich auf eines der in Vertragsklauseln 10.1(a) bis Vertragsklausel 10.1(i) in Klausel 10.1 (Zahlungsverzug)” aufgeführten Ereignisse.

"Ausführung" bezieht sich auf den Abschluss von Kundenaufträgen auf der Handelsplattform der Firma, auf der die Firma als Auftraggeber der Transaktionen der Kunden agiert.

"OTC" (Over-the-Counter) bedeutet „außerbörslicher Handel“ und bezieht sich auf Transaktionen, die nicht über eine Börse getätigt werden.

"Safecap Handelssystem" bezieht sich auf das von dem vom auptsitz der Firma Safecap Investments Limited betriebenen Handeldesk und befindet sich in Kafkasou 9, Treppides Tower, 4th floor, Office 401, Aglantzia, P.C. 2212 Nikosia, Zypern

"Safecap Online-Handelssystem" bezieht sich auf das webbasierte Handelssystem, das auf unserer Website verfügbar ist und das Sie in die Lage versetzt, uns mit Anweisungen zu versorgen.

"System" bezieht sich auf die Computer-Hardware und –Software, Ausrüstung, Netzwerkeinrichtungen und andere Ressourcen und Einrichtungen, die benötigt werden, um Ihnen den Gebrauch eines Elektronischen Dienstes zu ermöglichen.

"Transaktion" bedeutet eine Transaktion im Rahmen dieser Vereinbarung und schließt einen CFD, ein Kassageschäft oder Terminvertrag jedweder Art, ein Termingeschäft, eine Option oder andere Kontraktderivate im Zusammenhang mit Rohstoffen, Finanzinstrumenten (einschließlich Wertpapieren), Devisen, Zinssätzen oder eine Kombination davon und jedwede andere Transaktion oder Finanzinstrument, für das wir gemäß dem Gesetz von Zeit zu Zeit autorisiert sind und wir beide unser Einverständnis geben, dass es sich um eine Transaktion handeln soll.

    1. Allgemeine Auslegung

Eine Bezugnahme auf „Klausel“ oder „Verzeichnis“ gilt als Bezugnahme auf bzw. Eine Klausel oder ein Verzeichnis dieses Vertrags, es sei denn der Inhalt macht eine andere Bezugnahme erforderlich. Bezugnahmen auf ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung oder geltende Vorschriften schließen Änderungen, Ergänzungen, Verlängerungen oder Neufassungen dessen mit ein. Eine Bezugnahme auf „Dokument“ umfasst jedwedes elektronisches Dokument. Die männliche Form schließt die weiblichen und neutralen Formen mit ein, und das Singular schließt das Plural mit ein, und umgekehrt, je nachdem, wie der Zusammenhang es zulässt und erfordert. Die im CYSEC-Regelwerk definierten Wörter und Sätze und die Geltenden Vorschriften haben in diesem Vertrag die gleiche Bedeutung, es sei denn sie wurden ausdrücklich in diesem Vertrag definiert.

    1. Verzeichnisse

Die im beigefügten Verzeichnis enthaltenen Klauseln gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung. Wir senden Ihnen von Zeit zu Zeit weitere Verzeichnisse in Bezug auf Transaktionen. Im Falle eines Konflikts zwischen den Klauseln eines Verzeichnisses und diesem Vertrag haben die Klauseln des Verzeichnisses Vorrang. Diese Tatsache, dass eine Klausel im Zusammenhang mit einer Transaktion ausdrücklich in einem Verzeichnis enthalten ist, schließt nicht aus, dass eine ähnliche Klausel im Zusammenhang mit einer anderen Transaktion ausgedrückt oder impliziert wird. Sie bestätigen hiermit, dass Sie die Verzeichnisse dieses Vertrages gelesen und verstanden haben und diesen zustimmen.

    1. Uberschriften

Überschriften dienen nur einem schnelleren Überblick und sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

  1. KÜNDIGUNGSRECHT
    1. Kündigungsrecht

Sie sind dazu berechtigt, diesen Vertrag innerhalb der ersten vierzehn Tag ab Vertragsbeginn, dem Tag, an dem dieser Vertrag geschlossen oder der Tag, an dem Sie diesen Vertrag erhalten haben (je nachdem, was später eintritt) (die “Kündigungsfrist”). Kündigungen dieses Vertrages innerhalb der Kündigungsfrist müssen mittels einer schriftlichen Mitteilung an die folgende Adresse erfolgen: Safecap Investments Limited, Kafkasou 9, Treppides Tower, 4th floor, Office 401, Aglantzia, P.C. 2112, Nikosia, Zypern. Kündigungen dieses Vertrages innerhalb der Kündigungsfrist führen nicht zur Stornierung von Transaktionen, die Sie während der Kündigungsfrist vorgenommen haben. Falls Sie diesen Vertrag nicht innerhalb der Kündigungsfrist kündigen, sind seine Bestimmungen für Sie bindend. Es steht Ihnen jedoch die Möglichkeit offen, diesen Vertrag gemäß Klausel 13 zu stornieren.

  1. BERATUNG
    1. Bloße Ausführung

Wir tätigen nur Geschäfte, welche die bloße Ausführung betreffen und geben keine Beratungsdienste, was die Wertentwicklungen einzelner Transaktionen oder deren Steuerfolgen betrifft. Falls Sie von uns eine Anlageberatung erwarten, muss dazu zwischen und uns eine getrennte Vereinbarung unterzeichnet werden, in welcher der Umfang der spezifischen Beratungsleistungen festgelegt wird.

    1. Eigene Einschätzung und Eignung

Wenn Sie uns zur Ausführung einer Transaktion auffordern, versichern Sie damit, dass Sie für das Erstellen Ihrer eigenen unabhängigen Bewertungen und Nachforschungen, was die Risiken der Transaktion betrifft, allein verantwortlich sind. Sie versichern, dass Sie über ein ausreichendes Maß an Wissen, Marktraffinesse, fachgerechte Beratungen und Erfahrungen verfügen. Wir geben Ihnen keine Garantie für die Eignung der im Rahmen dieser Vereinbarung gehandelten Produkte und übernehmen keine Fürsorgepflicht bezüglich unserer Beziehung zu Ihnen.

    1. Beiläufige Informationen und Investmentstudien

In Fällen, in denen wir generische Handelsempfehlungen aussprechen und Marktkommentare oder anderweitige Informationen bereitstellen:

      1. in Bezug auf Ihr Geschäftsverhältnis mit uns erfolgt dies beiläufig. Diese Dienste werden nur zu dem Zweck erbracht, Sie zum Tätigen Ihrer eigenen Anlageentscheidungen in die Lage zu versetzen und keine Beratung im eigentlichen Sinn;
      2. falls das Dokument eine Einschränkung, was die Person oder die Kategorie von Personen, für die das Dokument bestimmt ist, enthält, so erklären Sie sich damit einverstanden, jenes Dokument nicht an solche Personen oder an solche Personenkategorien weiter zu reichen;
      3. wir geben keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit solcher Informationen oder für die Steuerfolgen von Transaktionen;
      4. in Fällen, wo Informationen in Form einer Unterlage, die eine Einschränkung bezüglich einer Person oder einer Kategorie von Personen, für welche die Unterlage gedacht ist oder an die es verteilt wird, enthält, erklären Sie sich einverstanden, dass Sie dieser Einschränkung nicht zuwider handeln und die Unterlage weiterreichen;
      5. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir vor dem Versand möglicherweise bereits daraufhin regiert haben oder Nutzen aus den Informationen, auf denen es basiert, gezogen haben. Wir übernehmen keine Verantwortung für den Zeitpunkt des Erhalts durch Sie und können auch keine Garantie diesbezüglich abgeben, dass Sie solche Informationen zur gleichen Zeit erhalten, wie andere Kunden. Alle veröffentlichten Forschungsberichte oder Empfehlungen werden in einem oder mehreren Bildschirm-Informationsdiensten angezeigt.

Für weitere Informationen, wie wir Konflikte, welche die Unabhängigkeit unserer an Sie zur Verfügung gestellten Anlageforschungsdienste beeinträchtigen, sei auf unsere Grundsätze zur Vorbeugung von Interessenskonflikten verwiesen.

  1. ANWEISUNGEN UND HANDELSGRUNDLAGE
    1. Erteilung von Anweisungen

Sie können uns Ihre Anweisungen in elektronischer Form über das Safecap-Online-Handelssystem oder verbal via Telefon an den Safecap-Handelstisch mitteilen, es sein denn, dass sich Ihre Anweisungen nur auf eine bestimmte Art und Weise mitteilen lassen. Falls Sie Ihre Anweisungen telefonisch mitteilen, wird Ihr Gespräch aufgezeichnet. Falls Anweisungen von uns via Telefon, Computer oder andere Medien empfangen werden, werden wir Sie möglicherweise auch ersuchen, solche Anweisungen schriftlich zu bestätigen. Wir sind berechtigt, Ihren Anweisungen Folge zu leisten, auch wenn Sie diese nicht schriftlich bestätigt haben. Anweisungen für den Zweck eines gleichzeitigen Verkaufs und Kaufs einer Transaktion im Namen des selbigen nutznießenden Eigentümers dürfen im Rahmen dieses Vertrags nicht gegeben werden. In diesem Vertrag kommt „Anweisungen“ und „Aufträgen“ die gleiche Bedeutung zu.

    1. Befugnis

Wir sind berechtigt, aufgrund von Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person in Ihrem Namen erteilter oder angeblich erteilter Anweisungen zu handeln, ohne Rückfrage auf die Echtheit, Autorität oder Identität der Person, die solche Anweisungen erteilt oder angeblich erteilt, vorausgesetzt dass solche Anweisungen mit Ihrer korrekten Kontonummer und Ihrem richtigen Passwort einhergehen. Falls es sich bei Ihrem Konto um ein gemeinsames Konto handelt, stimmen Sie zu, dass wir berechtigt sind, auf Anweisung all jener Personen zu handeln, in dessen Namen das Konto registriert ist, ohne dass diesbezüglich zusätzliche Nachforschungen getätigt werden. Wir übernehmen keine Verantwortung für weitere Nachforschungen bezüglich solch offensichtlicher Kompetenz und keine Haftung für die Folgen von Maßnahmen, die von uns im Vertrauen auf solche Anweisungen oder die offensichtliche Kompetenz solcher Personen ergriffen oder nicht ergriffen wurden.

    1. Stornierung/Rücknahme von Anweisungen

Wir können Ihre Anweisungen nur stornieren, falls wir diese Anweisungen noch nicht umgesetzt haben. Anweisungen können von Ihnen nur mit unserer Zustimmung storniert oder geändert werden.

    1. Das Recht, Aufträge nicht anzunehmen

Wir können Anweisungen, die in einer Transaktion resultieren, annehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Falls wir uns dazu entschließen, eine vorgeschlagene Transaktion abzulehnen, sind wir nicht verpflichtet, einen Grund zu benennen. Wir müssen Sie jedoch umgehend darüber entsprechend in Kenntnis setzen.

    1. Auftragskontrolle vor Ausführung

Wir sind berechtigt (aber nicht verpflichtet), nach eigenem Ermessen die Grenzwerte und/oder Parameter festzulegen, gemäß derer wir Entscheidungen treffen, ob wir in der Lage sind, Aufträge zu platzieren. Solche Grenzwerte können nach eigenem Ermessen von uns geändert, erhöht, verringert, entfernt oder hinzugefügt werden und können folgendes beinhalten (ohne Beschränkungen):

      1. Kontrolle über die Höchst- und Mindestbeträge von Auftragsumfängen;
      2. Kontrolle über unsere Gesamtausgaben an Sie;
      3. Kontrolle über Preise, zu denen Aufträge eingereicht werden (einschließlich (aber ohne Beschränkungen auf) Kontrollen über Aufträge, die zum Zeitpunkt der Platzierung des Auftrags zu Preisen getätigt werden sollen, die wesentlich vom Tageskurs abweichen);
      4. Kontrolle über die Elektronischen Dienste (einschließlich (aber ohne Beschränkungen auf) Bestätigungsverfahren, die sicherstellen, dass ein bestimmter Auftrag oder bestimmte Aufträge von Ihnen erteilt wurden); oder
      5. jedwede anderen Grenzwerte, Parameter oder Kontrollen, zu deren Umsetzung wir gemäß geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglicherweise gezwungen sind.
    1. Auftragsausführung

Wir sind nach Kräften bestrebt, Aufträge zügig auszuführen, aber mit der Annahme Ihrer Aufträge übernehmen wir keine Garantie, dass es möglich sind wird, einen solchen Auftrag auszuführen oder dass die Ausführung entsprechend Ihrer Anweisungen erfolgen kann. Falls wir auf irgendwelche wesentlichen Schwierigkeiten in Bezug auf die ordnungsgemäße Ausführung eines Auftrags in Ihrem Namen stoßen, werden wir Sie zügig darüber in Kenntnis setzen.

    1. Bestätigungen

Gegen Ende eines jeden Handelstags sind Bestätigungen über sämtliche Transaktionen, die wir in Ihrem Namen an diesem Handelstag getätigt haben, über Ihr Online-Konto auf unserer Website abrufbar. Es liegt in Ihrer Verantwortung, uns vor dem Abrechnungszeitpunkt über unrichtige Bestätigungen zu informieren. Bestätigungen sind, soweit kein Offenkundiger Fehler vorliegt, für Sie abschließend und verbindlich, es sei denn, wir erhalten Ihre Beanstandung in schriftlicher Form innerhalb von 5 Arbeitstagen, nachdem wir solche Bestätigung für Sie über unsere Website verfügbar gemacht haben, oder wir informieren Sie über einen Fehler bei der Bestätigung innerhalb des gleichen Zeitrahmens.

    1. Erfüllung und Begleichung

Sie werden zügig alle Anweisungen, Gelder oder Unterlagen, die von Ihnen im Zusammenhang mit einer Transaktion zur Verfügung stellen, je nachdem, wie diese Transaktion durch von uns erteilte Anweisungen geändert wurde.

    1. Positionslimite

Wir dürfen Sie nach eigenem Ermessen jederzeit auffordern, die Anzahl offener Positionen einzuschränken, über die Sie bei uns verfügen, eine oder mehrer Transaktionen abzuschließen, um sicher zu stellen, dass die Positionslimite gewahrt werden.

    1. Abhebungen

Gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags sowie sämtlicher geltenden Vorschriften und Bedingungen in Verbindung mit entsprechenden Zahlungen durch Sie im Zusammenhang mit einem von uns angebotenen Bonus- oder Geldrückgabe-Programm können Sie vorbehaltlos nach vorheriger schriftlicher Mitteilung nach einer 24-stündigen Mitteilungsfrist Gelder von Ihrem Konto entnehmen, vorausgesetzt, dass solche Gelder nicht für Hinterlegungssummen aufgewendet werden oder Sie uns diese Gelder auf andere Weise schulden. Falls Sie eine Entnahme von Geldern von Ihrem Konto beantragen, und wir können Ihrem Anliegen nicht nachkommen, ohne dabei einen Teil Ihrer offenen Positionen zu schließen, werden wir ihre Gesuch nicht erfüllen, bis Sie eine ausreichende Anzahl von Positionen geschlossen haben, um Ihren die Geldentnahme zu ermöglichen. Geldentnahmen können nur auf Ihre Anfrage hin via Banküberweisung auf ein Konto in Ihrem Namen oder per Verrechnungsschecks, die an Sie persönlich ausgezahlt werden müssen, oder über andere Verfahren, über die wir nach eigenem Ermessen entscheiden können, getätigt werden.

  1. ELEKTRONISCHE HANDELSBEDINGUNGEN
    1. Rahmen

Diese Klauseln gelten für Ihren Gebrauch jeglicher Elektronischer Dienste.

    1. Zugang

Nachdem Sie das mit dem von uns bereitgestellten Elektronischen Dienst verbundenen Sicherheitsverfahren durchlaufen haben, erhalten Sie Zugang zu solch einem Dienst, es sein denn, auf unserer Website ist etwas anderes vermerkt oder es wurde etwas anderes vereinbart. Unser Elektronischer Dienst ist normalerweise jede Woche von Sonntag, 21:00 GMT bis Freitag, 21:00 GMT (Winterzeit), mit Ausnahme von öffentlichen Feiertagen, an denen der Devisenhandel ruht, verfügbar. Bitte informieren Sie sich auf unserer Website zwecks weiterer Einzelheiten bezüglich der Betriebszeiten. Wir dürfen die Sicherheitsverfahren jederzeit ändern und werden Sie über die neuen Verfahren frühestmöglich in Kenntnis setzen.

    1. Dienstleistungsbeschränkungen

Es besteht die Möglichkeit, dass die Anzahl der Transaktionen, die Sie an einem gegebenen Tag abrufen können, und der Gesamtwert dieser Transaktionen bei der Verwendung eines Elektronischen Systems Einschränkungen unterworfen ist. Um mehr über die Einschränkungen bei Transaktionen, die mit unseren Elektronischen Diensten getätigt werden, zu erfahren, sei auf unsere Website verwiesen.

    1. Zugangsvoraussetzungen

Für die Bereitstellung des Systems, mit dem Sie in die Lage versetzt werden, die Elektronischen Dienste abzurufen, sind Sie verantwortlich.

    1. Virenerkennung

Sie sind verantwortlich für die Installation und ordnungsgemäße Verwendung von Viren-Erkennungs-/Scanner-Programmen, die wir bisweilen voraussetzten.

    1. Nutzung von Informationen, Daten und Software

Im Fall, dass Sie Daten, Informationen oder Software über einen Elektronischen Dienst erhalten, zu deren Nutzung Sie gemäß dieses Vertrags nicht berechtigt sind, werden Sie uns umgehend darüber in Kenntnis setzen und solche Daten, Informationen oder Software in keinster Weise verwenden.

    1. Aufrechterhaltung von Normen

Beim Gebrauch von Elektronischen Diensten müssen Sie:

      1. gewährleisten, dass das System einwandfrei gewartet wird und sich für solche Elektronischen Dienste eignet;
      2. Testläufe durchführen und uns solche Informationen zur Verfügung stellen, die wir in angemessener Weise als notwendig erachten, um herauszufinden, ob dass System den von uns zeitweise auferlegten Anforderungen gerecht wird;
      3. das System regelmäßig auf Computerviren überprüfen;
      4. uns umgehend über unberechtigten Zugang zu den Elektronischen Diensten oder über unberechtigte Transaktionen oder Anweisungen, von deren Existenz Sie Kenntnisse oder einen Verdacht haben, informieren und solch unberechtigt Nutzung, soweit Sie dazu in der Lage sind, zu unterbinden; und
      5. Sie sicherstellen, den Terminal, von dem aus Sie solche Elektronischen Dienste abgerufen haben oder von dem aus Sie andere die Elektronischen Dienste haben abrufen lassen, nur dann zu verlassen, nachdem Sie sich zuvor aus einem solchen Elektronischen Dienst ausgeloggt haben.
    1. Systemstörungen

Wenn Sie Kenntnis über Sachmängel, Funktionsstörungen oder Viren, die in das System oder in einen Elektronischen Dienst eingedrungen sind, erlangen, werden Sie uns umgehend über solche Sachmängel, Funktionsstörungen oder Viren informieren und von der weiteren Nutzung der Elektronischen Dienste Abstand nehmen, bis Sie von uns die Erlaubnis erhalten, diese wieder zu verwenden.

    1. Geistiges Eigentum

Sämtliche Rechte an Patenten, Urheberrechten, Designrechten, Handelsmarken und anderen Rechten geistigen Eigenturms (sei es registriert oder unregistriert) im Zusammenhang mit dem Elektronischen Dienst verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern. Sie werden die Elektronischen Dienste oder Teile davon weder kopieren, stören, frisieren, ändern, etwas hinzufügen oder modifizieren, es sei denn dies wurde von ausdrücklich und in schriftlicher Form gestattet, noch dürfen Sie die Elektronischen Dienste dekompilieren oder disassemblieren noch andere zu ähnlichem veranlassen, mit Ausnahme solcher Fälle, wo dies das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Jede Kopie der Elektronischen Dienste, die auf rechtmäßige Weise angefertigt wurde, unterliegt den Bedingungen dieses Vertrags. Sie müssen sicherstellen, dass alle Handelsmarken der Lizenzgeber sowie sämtliche Urheberrechte und Hinweise auf eingeschränkte Nutzerrechte über diese Kopien reproduziert werden. Sie müssen Buch führen über die Anzahl der von Ihnen angefertigten Kopien der Elektronischen Dienste, welches sich ständig auf dem neuesten Stand befinden muss. Auf unser Verlangen hin müssen Sie uns, so schnell dies praktikabel erscheint, eine Erklärung über die Anzahl und den Verbleib der Kopien der Elektronischen Dienste zur Verfügung stellen.

    1. Schadensersatz und Haftung

Ungeachtet anderer Rechte dieses Vertrags bezüglich der Haftungsbeschränkung und der Bereitstellungen von Entschädigungen gelten nachfolgende Klauseln für die Elektronischen Dienste.

      1. Systemfehler

Wir haften nicht für Schäden, die Sie als Folge eines Übertragungsfehlers, eines technischen Defekts, Störungen, illegale Interventionsversuche in Netzwerkeinrichtungen, überlastete Netzwerke, bösartige Zugangssperrungen seitens Dritter, Betriebsunterbrechungen des Internets, Betriebsunterbrechungen oder Mängel seines des Internet-Service-Providers erleiden. Sie erkennen an, dass der Zugang zu den Elektronischen Diensten aufgrund solcher Fehler eingeschränkt oder nicht verfügbar sein kann, und dass wir uns das Recht vorbehalten, Ihren Zugang zu Elektronischen Diensten aus eben solchen Gründen nach vorheriger Mitteilung auszusetzen.

      1. Verzögerungen

Weder wir noch Drittanbieter von Softwarelösungen übernehmen eine Haftung für etwaige Verzögerungen, Unrichtigkeiten, Irrtümer oder Auslassungen von Daten, die wir Ihnen im Zusammenhang mit einem Elektronischen Dienst überlassen haben.

      1. Computerviren durch elektronische Dienste

Wir haften Ihnen nicht für (weder für Vertragsbruch noch für unerlaubte Handlungen, einschließlich Fahrlässigkeit) in solchen Fällen, wo Computerviren, Softwarebomben oder ähnliches über einen Elektronischen Dienst oder eine von uns bereitgestellte Software, um Ihnen die Nutzung des Elektronischen Dienstes zu ermöglichen, in das System gelangen, vorausgesetzt wir haben angemessene Maßnahmen unternommen, um solche Einführungen zu vermeiden.

      1. Computerviren von Ihrem System

Sie werden sicherstellen, dass keine Computerviren, -Würmer, Softwarebomben oder ähnliches in unser Netzwerk gelangen und werden uns auf unser Verlangen hin für sämtliche Verluste, die wir aufgrund der Einführung solcher Elemente erleiden, entschädigen.

      1. Unbefugte Verwendung

Wir haften nicht für Verluste, Verpflichtungen oder Kosten, die aus der unbefugten Nutzung des Elektronischen Dienstes entstehen. Auf unser Verlangen hin entschädigen und schützen Sie uns und stellen uns frei von und gegen sämtliche Verluste, Verpflichtungen, Urteile, Rechts- und Gerichtsverfahren, Forderungen und Kosten, die aus Handlungen herrühren, bei denen jemand unter Verwendung des Ihnen zugewiesenen Passworts, ganz gleich, ob Sie dies gebilligt haben, oder nicht, den Elektronischen Dienst genutzt hat.

      1. Märkte

Wir haften nicht für Maßnahmen, die von einer Börse, einem Clearinghaus oder einer Regulierungsbehörde ergriffen oder in Auftrag gegeben werden.

    1. Ausschluss oder endgültige Stilllegung mit Mitteilung

Wir dürfen Elektronische Dienste unter Wahrung einer 24-stündigen Kündigungsfrist aussetzen oder endgültig auflösen.

    1. Sofortiger Ausschluss oder endgültige Stilllegung

Wir sind einseitig und mit sofortiger Wirkung berechtigt, Ihre Fähigkeit der Verwendung jedweden Elektronischen Dienstes oder Teilen davon ohne vorherige Mitteilung auszusetzen oder aufzulösen, wo wir dies als notwendig oder ratsam erachten, zum Beispiel aufgrund Ihres Verstoßes gegen Geltendes Recht, Ihrer Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen dieses Vertrags, beim Vorliegen eines Zahlungsverzugs, Netzwerkproblemen, Ausfall der Energieversorgung oder der Wartung, oder zu Ihrem Schutz, wenn es zuvor zu einem Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften kam. Darüber kann es vorkommen, dass die Nutzung des Elektronischen Dienstes automatisch beendet wird, wie bei der Auflösung (aus welchen Gründen auch immer):

      1. von Lizenzen, die uns im Hinblick auf den Elektronischen Dienst gewährt wurden; oder
      2. dieses Vertrags.
    1. Folgen der Vertragsauflösung

Im Falle der Beendigung der Verwendung eines Elektronischen Dienstes aus welchem Grund auch immer müssen Sie auf unser Verlangen hin und nach unserem Ermessen sämtliche Hardware, Software oder Dokumentationen, die wir Ihnen in Verbindung mit solchen Elektronischen Diensten überlassen haben, sowie Kopien davon an uns zurücksenden oder zerstören.

  1. KUNDENGELDER
    1. Kundengelder

Wir behandeln Gelder, die wir von Ihnen erhalten haben oder die von uns in Ihrem Namen gehalten werden, in Übereinstimmung mit den Kundengeldervorschriften.

    1. Zinsen

Sie, der Kunden, erkennen an und bestätigen hiermit, dass Sie auf das Kontosaldo Ihres Kontos keine Zinsen erhalten.

    1. Auslandskonten, Zwischenhändler, Abwicklungsstelle oder Händler am Freien Markt (OTC)

Wir dürfen in Ihrem Namen über Kundengelder außerhalb der Europäischen Union verfügen. Das Rechts- und Regulierungssystem, das solche Banken oder Personen betrifft, unterscheidet sich von dem auf Zypern oder in der EU, und im Fall einer Insolvenz oder anderer ähnlicher Verfahren in Verbindung mit dieser Bank oder dieser Person kann es passieren, dass mit Ihrem Geld anders umgegangen wird, als man es tun würde, wenn das Geld sich auf einem Bankkonto einer Bank in Zypern oder der EU befinden würde. Wir haften nicht für die Insolvenz, Handlungen oder Unterlassungen von Dritten, die in dieser Klausel genannt werden.

    1. Nicht beanspruchte Kundengelder

Sie erklären sich einverstanden, dass wir Ihre Gelder nicht mehr weiterhin als Kundengelder behandeln, falls über einen Zeitraum von sechs Jahren keine Bewegungen auf Ihrem Konto mehr stattfanden. Wir senden Ihnen eine schriftliche Mitteilungen an Ihre letzte uns bekannte Adresse über unser Vorhaben, Ihr Kontosaldo nicht mehr länger als Kundengelder zu behandeln und geben Ihnen eine Frist von 28 Tagen zur Stellung Ihrer Forderungen.

  1. MARGINING-VEREINBARUNGEN
    1. Ausfallhaftung

Wenn wir eine Transaktion veranlassen oder einrichten, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass in Abhängigkeit von der Natur der Transaktion Sie für zusätzliche Zahlungen haftbar gemacht werden können, wenn die Transaktion nicht erfolgreich zum Abschluss kommt oder bis zur vorherigen Abrechnung oder zum vorherigen Abschluss Ihrer Position. Möglicherweise werden Sie aufgefordert, weitere variable Zahlungen in der Form von Hinterlegungssummen gegen den Kaufpreis der Anlage vorzunehmen, anstatt den gesamten Kauf-(oder Verkaufs-) Preis sofort zu bezahlen (oder zu erhalten). Die täglichen Bewegungen des Tagespreises Ihrer Anlage beeinflussen den Betrag der Hinterlegungssumme, die Sie hinterlegen müssen. Wir überwachen täglich Ihre Marginerfordernisse und informieren Sie, sobald dies, was der Betrag der Hinterlegungssumme, die gemäß dieser Vertragsklause von Ihnen abverlangt wird, betrifft, vertretbar ist.

    1. Wertausgleich

Sie sind einverstanden, uns solche Beträge in der Form von Hinterlegungssummen zu zahlen, was wir zeitweise nach eigenem Ermessen zum Zweck unserer eigenen Absicherung gegen Verluste oder Risiken von gegenwärtigen, zukünftigen oder in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen von Ihnen erfordern.

    1. Nichteinhaltung des Wertausgleichs

Bitte bedenken Sie, dass wir im Fall, dass Sie einem Wertausgleich nicht nachkommen, wir die Position umgehend schließen.

    1. Form der Hinterlegungssumme

Die Marge muss in Cash in einer von uns akzeptierten Währung gezahlt werden. Dies kann hin und wieder von Safecap Investments Limited gefordert werden. Die an uns gezahlten Cash-Margen werden gemäß der Forderungen der Kundengelder-Regelungen als Kundengelder gehalten. Margenzahlungen müssen in Form von Banküberweisungen, Kreditkartenzahlungen E-Wallet oder anderen von Safecap bestimmten Mitteln gezahlt werden.

    1. Standardmäßige Aufrechnung

Im Falle eines Zahlungsverzugs oder der Beendigung dieses Vertrags werden die Beträge der Hinterlegungssumme, die wir Ihnen schulden, mit Ihren Verpflichtungen (die von uns in angemessener Höhe bewertet werden) verrechnet. Der Nettobetrag, der sich, wenn überhaupt, aus solch einer Verrechnung ergibt, berücksichtigt den Abwicklungsbetrag gemäß Klausel 11 (Netting).

    1. Weitere Sicherheiten

Sie erklären sich einverstanden, weitere solcher Unterlagen abzuwickeln und weitere Maßnahmen zu unternehmen, wie wir Sie in angemessener Weise als notwendig erachten, um die Sicherheitsinteressen zu perfektionieren und einen Rechtsanspruch an den Gesicherten Verpflichtungen zu erwerben.

    1. Negativerklärung

Sie sind weder bestrebt, offene Sicherheitsrechte, welcher Art auch immer, zu erzeugen oder darüber zu verfügen noch stimmen Sie zu, irgendwelche Beträge der an uns überwiesenen Hinterlegungssumme, zu übertragen oder zu überweisen, mit Ausnahme eines routinemäßig auferlegten Pfandrechts auf alle Wertpapiere eines Verrechnungssystems, in dem solche Wertpapiere aufbewahrt werden könnten.

    1. Zurückbehaltungsrecht

Darüber hinaus und unbeschadet anderer Rechte, zu denen wir gemäß dieses Vertrags oder irgendwelcher Geltender Vorschriften berechtigt wären, haben wir ein Zurückbehaltungsrecht über die gesamten von unseren Partnerunternehmen oder den durch die von Ihnen benannten Nominierten verwalteten Kundengelder bis zur Erfüllung der Gesicherten Verpflichtungen.

    1. Definition

"Gesicherte Verpflichtungen" bedeutet die Nettoverbindlichkeiten, die Sie uns nach dem Anwenden der Aufrechung gemäß Klausel 8.5 (Standardmäßige Aufrechnung) schulden.

  1. GEWÄHRLEISTUNGEN UND WEITERE VERPFLICHTUNGEN
    1. Sie gewährleisten und sichern uns am Tag, an dem dieser Vertrag in Kraft tritt und am Tag einer jeden Transaktion, zu, dass:
      1. falls es sich bei Ihnen um eine natürliche Person handelt, Sie sind volljährig und Sie haben die volle Rechtsfähigkeit besitzen, um diesen Vertrag abzuschließen
      2. falls es sich bei Ihnen um eine natürliche Person handelt
        1. Sie gemäß den Statuten des geltenden Rechts der Gerichtsbarkeit, in der Sie konstituiert sind, Sie ordungsgemäß organisiert und rechtsgültig sind;
        2. Rechenschaftsabfertigung und Berichtserstattung für diesen Vertrag, sämtliche Transaktionen und die Erfüllung aller Pflichten, die in diesem Vertrag auferlegt werden, wurden von Ihnen ordnungsgemäß bevollmächtigt; und
        3. jede natürliche Person, die diesen Vertrag in Ihrem Namen ausführt und erfüllt, das Tätigen von Transaktionen und die Erfüllung aller Pflichten, die in diesem Vertrag auferlegt werden, von Ihnen ordnungsgemäß bevollmächtigt wurden,
      3. Sie über die notwendige Zuständigkeit, Befugnis, Einverständnis, Lizenzen und Bevollmächtigungen verfügen und alle notwendigen Maßnahmen unternommen haben, um diesen Vertrag und solche Transaktionen rechtsmäßig zu erfüllen und die Sicherheitsinteressen und –Berechtigungen, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird zu gewähren;
      4. die Person, die diesen Vertrag und jede Transaktion in Ihrem Namen abschließt, von Ihnen ordnungsgemäß dazu bevollmächtigt wurde;
      5. dieser Vertrag, jede Transaktion und die Pflichten, die aus beiden herrühren, für Sie verpflichtend und gegen Sie einklagbar sind (im Einklang mit den Prinzipien der Billigkeit) und die Bedingungen jedweder Verordnungen, Aufträge, Verpflichtungen oder Vereinbarungen, an die Sie gebunden sind, weder jetzt noch in Zukunft verletzen werden;
      6. kein Zahlungsverzug oder ein Ereignis, das (im Verlauf der Zeit, dem Absenden einer Mitteilung, dem Treffen einer Entscheidung oder einer beliebigen Kombination dessen) einen Zahlungsverzug zur Folge haben könnte (ein „Möglicher Zahlungsverzug“) vorgefallen ist und mit Bezug auf Sie oder jedweden Kreditsicherheitsgeber gerade andauert;
      7. Sie bei Abschluss dieses Vertrags und jeder Transaktion als Auftraggeber und alleiniger nutznießender Eigentümer (aber nicht als Treuhänder) agieren;
      8. alle Angaben, die Sie mit Bezug auf Ihre finanzielle Situation, Ihren Wohnsitz oder anderer Belange an uns machen oder gemacht haben, richtig und in keinem wesentlichen Punkt irreführend sind;
      9. Sie bereit und finanziell in der Lage sind, einen vollständigen Verlust Ihrer Einlagen, der aus solchen Transaktionen herrührt, hinzunehmen und solche Transaktionen für Sie eine geeignete Form der Anlage sind; und
      10. ausgenommen, wenn dies von uns anders vereinbart wurde, Sie der alleinige nutznießende Eigentümer aller Hinterlegungssummen, die Sie gemäß diesem Abkommen transferieren, frei von sämtlichen Sicherheitsbestrebungen, mit Ausnahme eines routinemäßig auferlegten Pfandrechts auf alle Wertpapiere eines Verrechnungssystems, in dem solche Wertpapiere aufbewahrt werden könnten.
    2. Zusicherungen:

Sie sichern uns zu:

      1. Sie werden sämtliche Kompetenzen, Rechte, Vereinbarungen, Lizenzen und Genehmigungen, auf die in dieser Klausel Bezug genommen wird, jederzeit beschaffen und erfüllen, und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit diese vollständig in Kraft bleiben;
      2. Sie werden uns im Falle des Zahlungsverzugs oder bei drohendem Zahlungsverzug im Hinblick auf Sie selbst oder jeglichen Kreditberatungs-Anbieter umgehend informieren;
      3. Sie werden sämtliche zumutbaren Schritte unternehmen, um sämtliche geltenden Vorschriften im Hinblick auf diesen Vertrag und jede Transaktion zu befolgen, so weit diese auf Sie oder auf uns anwendbar sind;
      4. Sie werden keine Aufträge übermitteln oder anderweitige Handlungen unternehmen, durch die ein falscher Eindruck von der Nachfrage nach einem oder vom Wert eines Finanzinstruments entstehen kann, oder solche Aufträge übermitteln, bei denen Sie Grund zur Annahme haben, dass diese gegen geltende Vorschriften verstoßen; und
      5. Sie werden uns auf Nachfrage solche Informationen bereitstellen, die wir vernünftigerweise benötigen könnten, um solche Angelegenheiten, auf die in dieser Klausel Bezug genommen wird, zu bescheinigen, oder um geltende Vorschriften zu erfüllen.
  1. FÄLLE VON ZAHLUNGSVERZUG
    1. Fälle von Zahlungsverzug

Die folgenden Vorkommnisse stellen Fälle von Zahlungsverzug dar:

      1. Sie versäumen es, eine Zahlung zu leisten, die nach diesem Vertrag fällig ist oder mit der irgendeine andere Bestimmung dieses Vertrages befolgt oder ausgeführt werden soll, und ein solcher Verzug dauert einen Geschäftstag, nachdem wir Sie über die Nichterfüllung informiert haben, weiterhin an;
      2. Sie leiten ein freiwilliges Verfahren oder eine andere Prozedur ein, mit der Sie die Liquidation, Reorganisation, eine Vereinbarung oder einen Vergleich, ein Einfrieren oder einen Aufschub, oder ähnliche Entlastungsmaßnahmen, im Hinblick auf Sie oder Ihre Verbindlichkeiten unter jeglichen Bankrott-, Insolvenz-, Aufsichts-, oder ähnlichen Gesetzen (einschließlich jeglicher Firmen- oder anderer Gesetze, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit auf Sie anwendbar sein könnten), beantragen oder vorschlagen, oder die Ernennung eines Treuhänders, Konkursverwalters, Liquidators, Konservators, Verwalter, Sachwalter oder einen ähnlichen Amtsträger (jeweils ein „Sachwalter“) für Sie oder einen substanziellen Teil Ihres Vermögens vorschlagen, oder irgendwelche Firmenhandlungen durchführen, um eine der zuvor genannten Handlungen zu autorisieren, und wenn wir im Falle einer Reorganisation, einer Vereinbarung oder eines Vergleichs Ihrem Vorschlag nicht zustimmen;
      3. ein unfreiwilliges Verfahren oder eine andere Prozedur wird gegen Sie eingeleitet, womit Liquidation, Reorganisation, eine Vereinbarung oder ein Vergleich, ein Einfrieren oder ein Aufschub, oder ähnliche Entlastungsmaßnahmen, im Hinblick auf Sie oder Ihre Verbindlichkeiten unter jeglichen Bankrott-, Insolvenz-, Aufsichts-, oder ähnlichen Gesetzen (einschließlich jeglicher Firmen- oder anderer Gesetze, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit auf Sie anwendbar sein könnten), beantragt oder vorgeschlagen werden, oder die Ernennung eines Sachwalters für Sie oder einen substanziellen Teil Ihres Vermögens vorgeschlagen wird, und ein solches unfreiwilliges Verfahren oder eine solche unfreiwillige Prozedur entweder:
        1. nicht innerhalb von fünf Tagen nach Eröffnung oder Vorlage zurückgewiesen wurde; oder
        2. innerhalb dieses Zeitraums zurückgewiesen wurde, jedoch ausschließlich aus dem Grund, dass kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines solchen Verfahrens oder einer solchen Prozedur zu decken;
      4. Sie sterben, werden unzurechnungsfähig, sind unfähig, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu bezahlen oder sind bankrott oder insolvent gemäß jeglicher auf Sie anwendbaren Bankrott- oder Insolvenzgesetze; oder eine Ihrer Verbindlichkeiten wird am Fälligkeitstag nicht bezahlt oder kann jederzeit per Vereinbarung oder mittels Instrumenten, die solche Verbindlichkeiten begründen, bevor Sie anderweitig fällig werden würden, für fällig und zahlbar erklärt werden, oder ein Verfahren, eine Handlung oder andere Vorgänge, die mit dieser Vereinbarung zusammenhängen, gelangen zur Ausführung, eine Vollstreckung oder Pfändung oder ein dinglicher Arrest , ein Gläubiger nimmt einen Teil oder Ihr gesamtes Anwesen, Unternehmen oder Vermögensgegenstände (materielle und immaterielle) in Besitz;
      5. Sie oder ein Kreditberatungs-Anbieter (oder ein Sachwalter, der entweder in Ihrem Auftrag oder im Auftrag eines Kreditberatungs-Anbieters handelt) lehnt eine Verpflichtung aus dieser Vereinbarung ab, bestreitet oder verwirft diese oder eine Garantie, Hypothekenvereinbarung, eine Handelsspannen- oder Sicherheitsvereinbarung oder ein anderes Dokument, welches eine dritte Partei („Kreditberatungs-Anbieter“) oder Sie zu unserem Vorteil unter dieser Vereinbarung verpflichtet (jeweils ein „Kreditberatungs-Dokument“);
      6. eine Erklärung oder Garantie, die von Ihnen erstellt oder abgegeben wurde oder die Ihnen zugerechnet werden kann, stellt sich hinsichtlich dieser Vereinbarung oder eines Kreditberatungs-Dokuments in materieller Hinsicht als falsch oder irreführend heraus zu dem Zeitpunkt, als sie erstellt oder abgegeben oder Ihnen zugerechnet wurde;
      7. ein Kreditberatungs-Anbieter oder Sie selbst versäumen es, mit einer Vereinbarung oder einer Verpflichtung überein zu stimmen oder entsprechend dieser zu handeln, gemäß der jeweiligen Kreditberatungs-Dokumente;
      8. ein Kreditberatungs-Dokument läuft ab oder ist nicht mehr vollständig in Kraft und gültig, bevor Sie sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erfüllen, sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben, dass dies keinen Zahlungsverzug darstellt;
      9. eine Erklärung oder Garantie, die von einem Kreditberatungs-Anbieter hinsichtlich eines Kreditberatungs-Dokuments erstellt oder gegeben wurde oder diesem zugerechnet werden kann, stellt sich als in materieller Hinsicht als falsch oder irreführend zu dem Zeitpunkt heraus, als sie erstellt oder gegeben oder diesem zugerechnet wurde;
      10. eines der in Abschnitt 10.1(b) bis Abschnitt 10.1(d) dieses Abschnitts 10.1 (Fälle von Zahlungsverzug) genannten Ereignisse tritt im Hinblick auf einen beliebigen der Kreditberatungs-Anbieter ein;
      11. wir halten es zu Ihrem eigenen Schutz für notwendig oder wünschenswert, oder es wird eine Maßnahme eingeleitet oder es tritt ein Ereignis ein, von der/dem wir davon ausgehen, dass diese/dieses einen materiell ungünstigen Effekt auf Ihre Fähigkeit, Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, haben könnte;
      12. es tritt irgendein Fall von Zahlungsverzug (gleich welcher Art) im Bezug auf Sie in Hinsicht auf eine andere Vereinbarung zwischen uns ein.
  1. AUFRECHNUNG
    1. Rechte bei Zahlungsverzug

Sofern ein Fall von Zahlungsverzug eintritt, können wir unsere Rechte diesem Abschnitt entsprechend ausüben, mit der Ausnahme, dass bei Eintritt eines Falles von Zahlungsverzug nach Abschnitt 10.1(b) oder Abschnitt 10.1(c) der Definitionen der Fälle von Zahlungsverzug (jeweils „Zahlungsverzug wegen Bankrotts“) die Bestimmung zur automatischen Beendigung des Vertragsverhältnisses dieses Abschnitts Anwendung findet.

    1. Liquidationsdatum

Wir können vorbehaltlich des folgenden Unterabschnitts zu jeder Zeit nach Eintritt eines Falls von Zahlungsverzug per Mitteilung an Sie ein Datum festlegen (das „Liquidationsdatum“), zu dem Transaktionen in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt beendet und liquidiert werden.

    1. Automatische Beendigung

Das Datum, an dem ein Zahlungsverzug wegen Bankrotts eintritt, stellt automatisch das Liquidationsdatum dar, ohne dass es dazu einer Mitteilung von uns bedarf. Die Bestimmungen des nächsten Unterabschnitts finden dann Anwendung.

    1. Berechnung des Liquidationsbetrags

Beim Eintritt eines Liquidationsdatums:

      1. Keine der beiden Parteien ist verpflichtet, weitere Zahlungen oder Lieferungen bezüglich jeglicher Transaktionen zu leisten, die von dieser Klausel abgesehen am oder nach dem Liquidationsdatum fällig werden würden, und solche Verpflichtungen werden durch Begleichung (durch Zahlung, Ausgleich oder anderweitig) des Liquidationsbetrags befriedigt;
      2. wir bestimmen (am, oder ansonsten so bald wie vernünftigerweise praktisch möglich nach dem Liquidationsdatum), durch Abzinsen sofern angemessen, hinsichtlich jeder der in Abschnitt 11.4(a) erwähnten Transaktionen die Gesamtkosten, den Verlust oder Gewinn nach Lage der Dinge, jeweils ausgedrückt in der durch uns schriftlich festgelegten Basiswährung, oder, falls eine solche Festlegung fehlt, in der gesetzlichen Währung der Vereinigten Staaten von Amerika (sowie, falls angemessen, einschließlich aller Handelsverluste, Einzahlungskosten, oder, ohne Doppelberechnung, Kosten, Verlust oder Gewinn nach Lage der Dinge, als Resultat der Beendigung, Liquidation, Beschaffung, Ausführung oder Wiedererrichtung einer Hedge- oder Handelsposition) als Folge der Beendigung, entsprechend dieser Vereinbarung, hinsichtlich jeder Zahlung oder Lieferung, die anderweitig im Rahmen einer solchen Transaktion hätte erfolgen müssen (unter der Voraussetzung, dass sämtliche anwendbaren Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sind und unter angemessener Berücksichtigung von Marktkursen, die von der jeweiligen Börse am Tag der Berechnung oder am unmittelbar vorherigen Handelstag gestellt werden); und
      3. wir betrachten sämtliche Kosten oder Verluste zu unseren Lasten, wie oben bestimmt, als einen positiven Betrag und jeden Gewinn zu unseren Gunsten als negativen Betrag und wir fassen alle diese Beträge zusammen, um einen einzigen positiven oder negativen Nettobetrag zu erhalten, ausgedrückt in der Basiswährung (den „Liquidationsbetrag“).
    1. Zahlungspflichtiger

Sofern der Liquidationsbetrag, der gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts bestimmt wird, ein positiver Betrag ist, dann haben Sie diesen Betrag an uns zu entrichten, und sofern es ein negativer Betrag ist, dann werden wir diesen an Sie zahlen. Wir werden Sie unmittelbar nach der Berechnung eines solchen Betrages über den Liquidationsbetrag und darüber, wer eine Zahlung zu leisten hat, informieren.

    1. Andere Transaktionen

Wenn eine Beendigung und Liquidation nach diesem Abschnitt stattfindet, dann sind wir ebenfalls berechtigt, nach unserem billigen Ermessen jegliche andere Transaktionen, die zwischen uns eingegangen wurden und noch offen sind, nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zu beenden und zu liquidieren.

    1. Zahlung

Der Liquidationsbetrag wird in der Basiswährung zum Handelsende an dem Geschäftstag gezahlt, welcher auf die Durchführung der Beendigung und Liquidation nach diesem Abschnitt folgt (konvertiert in eine andere Währung, sofern durch geltendes Recht gefordert, wobei Sie die Kosten für solche Konversionen zu tragen haben und wobei solche Kosten (falls zutreffend) von jeglichen Zahlungen an Sie abgezogen werden). Jegliche Liquidationsbeträge, die am Fälligkeitstag nicht bezahlt werden, werden als unbezahlte Liquidationsbeträge betrachtet und mit dem durchschnittlich von den wichtigsten Banken im Londoner Interbanken-Markt um 11 Uhr morgens (Londoner Zeit) angebotenen Zinssatz für Tagesgelder in der jeweiligen Währung (oder, falls ein solcher Zinssatz nicht verfügbar ist, mit einem von uns nach billigem Ermessen ausgewählten Zinssatz) plus 1% pro Jahr für jeden Tag, an dem ein solcher Betrag unbezahlt bleibt, verzinst.

    1. Basiswährung

Für Berechnungen, die unter diesen Abschnitt fallen, dürfen wir solche Beträge, die in jeglichen anderen Währungen angegeben sind, in die Basiswährung konvertieren, wobei wir den Währungskurs nach billigem Ermessen unter den zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Kursen auswählen dürfen.

    1. Zahlungen

Soweit kein Liquidationsdatum eintritt oder festgelegt wurde, sind wir nicht verpflichtet, eine Zahlung oder Lieferung zu leisten, deren Leistung durch uns im Rahmen einer Transaktion vorgesehen war, solange ein Fall von Zahlungsverzug oder ein Ereignis, welches sich (durch das Verstreichen von Zeit, durch Bekanntgabe oder durch eine entsprechende Feststellung, oder durch jegliche Kombinationen hiervon) zu einem Fall von Zahlungsverzug entwickeln kann, im Hinblick auf Sie eingetreten ist und fortdauert.

    1. Weitere Rechte

Unsere Rechte nach diesem Abschnitt gelten zusätzlich und nicht beschränkend oder ausschließend im Hinblick auf weitere Rechte, die wir möglicherweise haben (egal ob durch Vereinbarung, kraft Gesetz oder anderweitig).

    1. Anwendung der Aufrechnung auf Transaktionen

Dieser Abschnitt gilt für jede Transaktion, die zwischen uns an dem Tag, an dem diese Vereinbarung in Kraft tritt, oder zu einem späteren Zeitpunkt, eingegangen wird oder offen ist.

    1. Einzelner Vertrag

Diese Vereinbarung, die für jede eingegangene Transaktion geltenden spezifischen Bestimmungen sowie sämtliche Zusätze zu sämtlichen dieser Vereinbarungen und Bestimmungen stellen in ihrer Gesamtheit einen einzelnen Vertrag zwischen uns dar. Beide Seiten erkennen an, dass sämtliche Transaktionen, die zwischen uns an dem Tag, an dem diese Vereinbarung in Kraft tritt, oder später eingegangen werden, im Vertrauen darauf eingegangen werden, dass diese Vereinbarung und sämtliche solcher Bestimmungen einen einzelnen Vertrag zwischen uns darstellen.

  1. RECHTE BEI ZAHLUNGSVERZUG
    1. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder zu jedem Zeitpunkt, zu dem wir nach unserem eigenen Ermessen feststellen, dass Sie eine vertragliche Pflicht uns gegenüber nicht erfüllt haben (oder wenn wir nach billigem Ermessen Grund zur Annahme haben, dass Sie in der Zukunft nicht willens oder in der Lage sein werden, Ihre vertraglichen Pflichten uns gegenüber zu erfüllen), haben wir zusätzlich zu den Rechten nach Abschnitt 11 (Aufrechnung) ohne vorherige Mitteilung an Sie auch die folgenden Rechte:

      1. Anstatt Kapitalanlagen an Sie zurückzugeben, die äquivalent zu denen sind, die Ihrem Konto gutgeschrieben wurden, können wir Ihnen den fairen Marktwert solcher Kapitalanlagen zu dem Zeitpunkt, zu dem wir unser Recht ausüben, ausbezahlen, und/oder
      2. solche Ihrer Kapitalanlagen zu verkaufen, die sich in unserem Besitz oder im Besitz einer anderen Partei befinden, die gemäß oder infolge dieser Vereinbarung benannt wurde, jeweils nach unserem eigenen Ermessen ausgewählt und nach solchen Bestimmungen, die wir nach unserem eigenen Ermessen für angemessen halten (ohne Verantwortung für jegliche Verluste oder Minderungen beim Preis zu übernehmen), um Gelder zu realisieren, die ausreichend sind, um sämtliche fälligen Beträge abzudecken, die Sie nach dieser Vereinbarung zu leisten haben, und/oder
      3. jede beliebige Transaktion zu schließen, zu ersetzen oder rückgängig zu machen, zu kaufen, zu verkaufen, zu leihen oder zu verleihen oder jede beliebige andere Transaktion einzugehen oder zu einem solchen Zeitpunkt eine andere Maßnahme zu ergreifen oder zu unterlassen, die wir nach unserem eigenen Ermessen für notwendig oder angemessen halten, um unsere Verluste oder Haftung auszugleichen, zu reduzieren oder zu eliminieren, die uns aufgrund oder infolge Ihrer Verträge, Positionen oder Verpflichtungen entstehen.
  1. BEENDIGUNG OHNE PFLICHTVERSÄUMNIS
    1. Beendigung

Sofern dies nicht durch die Anwendbaren Bestimmungen vorgeschrieben wird, kann jede Partei diese Vereinbarung (und die Beziehung zwischen uns) mit einer Frist von zehn Tagen durch schriftliche Kündigungserklärung gegenüber der anderen Partei beenden. Wir dürfen diese Vereinbarung unverzüglich beenden, wenn Sie eine Vorschrift aus dieser Vereinbarung nicht beachten oder nicht einhalten oder im Falle Ihrer Insolvenz.

Im Rahmen der Beendigung dieser Vereinbarung werden alle Beträge, die Sie uns zu zahlen haben, sofort fällig und zahlbar einschließlich (aber ohne Beschränkung):

      1. aller Außenstehenden Gebühren, Belastungen und Kommissionen, und
      2. sämtlicher Kosten für Geschäfte, die durch die Auflösung dieser Vereinbarung angefallen sind, und
      3. sämtlicher Verluste und Ausgaben, die sich ergeben haben bei dem Abschluss von Transaktionen oder der Beseitigung oder der Abwicklung von Verpflichtungen, die bei uns auf Ihren Namen angefallen sind.
    1. Bestehende Rechte

Die Beendigung soll nicht die zu jenem Zeitpunkt offen stehenden Rechte und Verpflichtungen und Transaktionen berühren, welche weiterhin durch diese Vereinbarung und besondere Klauseln, die mit uns in Bezug auf solche Transaktionen vereinbart wurden, geführt werden sollen, bis alle Verpflichtungen vollständig erfüllt wurden.

  1. AUSSCHLÜSSE, BEGRENZUNGEN UND SCHADENSERSATZ
    1. Allgemeiner Ausschluss

Weder wir noch unsere Direktoren, Handlungsbevollmächtigten/leitenden Angestellten, Angestellten oder Vertreter werden die Verantwortung tragen für irgendwelche Verluste, Schäden, Kosten oder Auslagen, unabhängig davon, ob sie aus Nachlässigkeit, Vertragsverletzung, falschen Angaben oder auf anderweitige Weise entstehen, die bei Ihnen angefallen sind oder die Sie unter dieser Vereinbarung erleiden (einschließlich jedweder Transaktion oder wo wir es abgelehnt haben, eine vorgeschlagene Transaktion einzugehen), außer wenn ein solcher Verlust eine vernünftigerweise vorhersehbare Konsequenz unserer oder ihrer jeweiligen groben Fahrlässigkeit, vorsätzlicher Unterlassung oder Betrug ist oder direkt hieraus entsteht. Unter keinen Umständen werden wir eine Verantwortung tragen für Verluste, die Sie oder ein Dritter erlitten haben auf Grund eines speziellen oder daraus folgenden Schadens, Verlust von Gewinnen, Verlust eines Geschäfts- oder Firmenwertes oder dem Verlust einer Geschäftsgelegenheit, der unter oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung eintritt, unabhängig davon, ob er aus Nachlässigkeit, Vertragsverletzung, Falschangaben oder anderweitig entsteht. Nichts in dieser Vereinbarung wird unsere Haftung für den Tod oder Körperverletzungen, die aus unserer Nachlässigkeit heraus auftreten, beschränken.

    1. Steuerliche Auswirkungen

Ohne Beschränkung akzeptieren wir keinerlei Verantwortlichkeit für nachteilige steuerliche Auswirkungen irgendeiner Transaktion, welcher Art sie auch sein mag.

    1. Veränderungen im Markt

Ohne Beschränkung akzeptieren wir keinerlei Verantwortlichkeit auf Grund irgendeiner Verzögerung oder einer Veränderung in den Marktgegebenheiten, bevor eine bestimmte Transaktion ausgeführt wird.

    1. Haftungsbeschränkung

Wir werden im Rahmen dieses Vertrages Ihnen gegenüber nicht haften wegen einer teilweisen oder Nichterfüllung unserer Verpflichtungen auf Grund einer Ursache, die außerhalb unserer zumutbaren Kontrolle liegt, einschließlich ohne Beschränkung jedweden Betriebsausfalls, einer Verzögerung, technischen Defektes oder Übertragungs- oder Kommunikationsfehlers oder eines Versagens der Computereinrichtungen, eines Arbeitskampfes, eines terroristischen Aktes, einer höheren Gewalt, Handlungen und Vorschriften jedweder Regierungs- oder supranationalen Körperschaft oder Behörden der Öffentlichen Hand oder eines Versagens durch den betreffenden zwischengeschalteten (Börsen-) Makler oder Vermittler, eines Agenten oder Prinzipals unserer eigenen Hinterlegungsstelle, des Zwischenverfahrens, des Händlers, der Börse, des Clearing-Hauses, der Regulierungs- oder Selbstregulierungsbehörde, dafür, aus irgendeinem Grunde ihre/seine Verpflichtungen auszuführen. Nichts in dieser Vereinbarung wird die Treuepflicht oder Verantwortung, die wir Ihnen gegenüber unter den Anwendbaren Bestimmungen haben, ausschließen oder begrenzen, welche nicht darunter ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

    1. Verantwortlichkeit für Aufträge

Sie werden für alle Aufträge, die auf Ihren Namen über einen elektronischen Dienst eingegeben wurden, verantwortlich sein, und Sie werden uns gegenüber vollständig für den Ausgleich jedweder daraus entstehender Transaktion haften.

    1. Gesamter Vertrag

Sie erkennen an, dass Sie nicht auf eine andere Stellvertretung als jene, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung fixiert werden, vertraut haben oder von einer solchen Anderen dazu verleitet wurden, in diese Vereinbarung einzuwilligen. Wir werden Ihnen gegenüber nicht haftbar sein (aus Billigkeitsrecht, Vertrag oder unerlaubter Handlung) für eine Stellvertretung, die in dieser Vereinbarung nicht dargestellt wird und welche nicht betrügerisch ist.

    1. Schadensersatz

Sie werden uns jene Geldsummen entrichten müssen, welche wir von Zeit zu Zeit anfordern für die Erfüllung eines Passivsaldos auf einem Ihrer Konten mit uns und, auf Basis einer vollständigen Haftungsfreistellung, jegliche Verluste, Verbindlichkeiten, Kosten oder Auslagen (einschließlich gesetzlicher Gebühren), Steuern, Abgaben und Lasten, die uns entstehen könnten oder die uns auferlegt werden mit Bezug auf eines Ihrer Konten oder irgendeiner Transaktion oder als Ergebnis irgendeiner falschen Darstellung Ihrerseits oder einer Ihrerseitigen Verletzung Ihrer Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung (einschließlich jedweder Transaktion) oder durch die Vollstreckung unserer Ansprüche.

  1. SONSTIGES
    1. Änderungen

Wir haben das Recht, die Bedingungen dieser Vereinbarung abzuändern. Wenn wir wesentliche Änderungen an dieser Vereinbarung vornehmen, werden wir Ihnen mindestens zehn Geschäftstage vorher eine schriftliche Benachrichtigung zukommen lassen. Eine solche Änderung wird ab dem in der Nachricht angegebenen Datum wirksam werden. Jedwede andere Änderung muss in schriftlicher Form mit uns abgefasst werden. Außer wenn eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, wird eine Änderung keinen ausstehenden Auftrag oder Transaktion oder irgendwelche gesetzlichen Rechte oder Verpflichtungen, die schon entstanden sein könnten, berühren.

    1. Benachrichtigungen

Außer im Falle einer anderweitigen Vereinbarung werden alle Benachrichtigungen, Anleitungen und anderer Schriftverkehr, die von uns im Rahmen dieser Vereinbarung zu übermitteln sind, an die uns von Ihnen zur Verfügung gestellte Anschrift oder Faxnummer geleitet. Ebenfalls sind alle Benachrichtigungen, Anweisungen und anderer Schriftverkehr, die von Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erteilen sind, uns schriftlich an die unten genannte Adresse zuzuleiten.

Name: Safecap Investments Limited

Addresse: Treppides Tower, 4th floor; 9 Kafkasou Street

Aglantzia, P.C. 2112

Nicosia, Cyprus

Telefonnummer: +357 22 341917, +357 22 341922

Fax-Nummer: +357 22 341918

Name der Kontaktperson: Mr. Stelios Haralambous

Sie werden uns umgehend über jedweder Änderung Ihrer Anschrift für den Empfang von Benachrichtigungen, Unterweisungen und anderen Schriftverkehr unterrichten.

    1. Elektronische Kommunikation

Gemäß der Anwendbaren Bestimmungen wird jeder Kommunikationsverkehr zwischen uns bei Nutzung elektronischer Signaturen und jedweder Kommunikationsverkehr über unsere Webseite und/oder elektronische Dienstleistungen verbindlich sein, so als wenn er schriftlich erfolgt wäre. Aufträge oder Anweisungen, die Ihnen über E-Mail oder andere elektronische Medien zugesandt werden, dienen als Beleg für die erteilten Aufträge oder Anweisungen.

    1. Gesprächsaufzeichnungen

Wir dürfen Telefongespräche ohne Nutzung eines akustischen Warnsignals aufzeichnen, um sicherzustellen, dass die grundlegenden Bedingungen der Transaktion sowie jedwede anderen wesentlichen Informationen mit Bezug auf die Transaktion umgehend und sorgfältig aufgezeichnet werden. Derartige Aufzeichnungen sind unser ausschließliches Eigentum und werden von Ihnen akzeptiert als Beweis für die erteilten Aufträge oder Anweisungen.

    1. Unsere Aufzeichnungen

Unsere Aufzeichnungen, außer wenn dargelegt wird, dass sie unzutreffend sind, werden Beweismittel Ihrer geschäftlichen Transaktionen mit uns in Verbindung mit unseren Dienstleistungen sein. Sie werden der Zulassung unserer Aufzeichnung als Beweismittel in jedwedem rechtlichen Verfahren nicht widersprechen, weil etwa solche Aufzeichnungen keine Originale sind, nicht in schriftlicher Form vorliegen oder von einem Computer hergestellte Dokumente sind. Sie werden sich uns gegenüber nicht darauf verlassen, Ihren Dokumentationsverpflichtungen nachzukommen, obwohl Ihnen die Aufzeichnungen auf Anfrage entsprechend unserem vollständigen Ermessen zugänglich gemacht werden können.

    1. Ihre Aufzeichnungen

Sie stimmen zu, angemessene Aufzeichnungen gemäß der Anwendbaren Bestimmungen zu führen, um die Eigenschaften der eingereichten Aufträge und die Zeit, zu welcher solche Aufträge eingereicht wurden, darzulegen.Sie können Ihre Kontoauszüge zu jeder Zeit online über unsere Handelsplattform abrufen. Sie können anfordern, Ihre Auszüge monatlich oder vierteljährlich per E-mail zu erhalten, solange Sie einen Antrag an das Support-Team stellen.

    1. Investoren-Entschädigungsfonds

Wir beteiligen uns am Investoren-Entschädigungsfonds für Kunden von Investmentunternehmen, die in der Republik Zypern reguliert werden. Sie werden ein Anrecht auf eine Entschädigung aus dem Investoren-Entschädigungsfonds haben, wenn wir nicht in der Lage sind, unsere Pflichten und Obligationen, die aus Ihrem Anspruch entstehen, zu erfüllen. Jedwede an Sie seitens des Investoren-Entschädigungsfonds gezahlte Entschädigung wird den Betrag von zwanzigtausend Euro (20.000 Euro) nicht überschreiten. Dies findet Anwendung auf Ihre gesamten Ansprüche gegen uns.

    1. Beschwerdeverfahren

Wir sind verpflichtet, interne Verfahren einzurichten, um Beschwerden fair und zügig zu bearbeiten. Beschwerden können per Brief, Telefon, E-mail oder persönlich an uns gerichtet werden. Wir werden Ihnen bei Erhalt umgehend eine schriftliche Beschwerdeeingangsbestätigung senden, die Details unseres Beschwerdeverfahrens enthält, einschließlich wann und wie Sie Ihre Beschwerde an die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde Zyperns (CySEC), die relevante Regulierungsbehörde, wenden können. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie nähere Informationen über unsere Beschwerdebearbeitungsverfahren erhalten möchten.

    1. Rechter Dritter

Diese Vereinbarung soll zu Gunsten und zur vertraglichen Bindung beider beteiligter Parteien und unserer entsprechenden Nachfolger und Abtretungsempfänger sein. Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihre Rechte oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder irgendeinen Rechtsanspruch aus dieser Vereinbarung ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung zu zedieren, zu belasten oder auf andere Weise zu übertragen oder den Anschein zu erwecken, diese zu zedieren, zu belasten oder anderweitig zu übertragen, und jede behauptete Zession, Belastung und Übertragung, welche diese Klausel verletzt, wird nichtig sein. Sie akzeptieren, dass wir ohne weitere Benachrichtigung an Sie und nach Maßgabe der Anwendbaren Bestimmungen auf welche Weise auch immer, die wir für angemessen halten, alle oder einige unserer Rechte, Gewinne, Verpflichtungen, Risiken und/oder Rechtsansprüche unter dieser Vereinbarung an jedwede (natürliche/juristische) Person, die einen Vertrag mit uns in Verbindung mit einer solchen Übertragung eingeht, übertragen dürfen, und Sie stimmen zu, dass wir einer solchen (natürlichen/juristischen) Person, alle Informationen, die wir über Sie bereithalten, übermitteln dürfen.

    1. Fristeneinhaltung zur Vertragserfüllung

Die Fristen für alle Ihre Verpflichtungen sollen zur Vertragserfüllung unter dieser Vereinbarung (einschließlich jeder Transaktion) eingehalten werden.

    1. Rechte und Rechtsmittel

Die Rechte und Rechtsmittel, die unter dieser Vereinbarung vorgesehen werden, sind kumulativ und schließen nicht die vom Gesetz vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel aus. Wir haben keinerlei Verpflichtung, irgendein Recht oder Rechtsmittel entweder überhaupt oder auf eine Weise oder zu einem Zeitpunkt, der für Sie günstig ist, auszuüben. Keine Unterlassung unsererseits bei der Ausübung oder Verzögerung unsererseits bei der Ausübung irgendeines unserer Rechte unter dieser Vereinbarung (einschließlich jedweder Transaktion) oder auf andere Weise wird als Verzichtserklärung jener oder irgendwelcher anderer Rechte oder Rechtsmittel dienen. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechtes oder Rechtsmittels wird eine darüber hinausgehende Ausübung jenes Rechtes oder Rechtsmittels oder die Ausübung eines anderen Rechtes oder Rechtsmittels unterbinden.

    1. Aufrechnung

Unbeschadet anderer Rechte, die uns gegebenenfalls zustehen, sind wir jederzeit berechtigt, jedweden von Ihnen uns geschuldeten Geldbetrag (egal ob real oder bedingt, gegenwärtig oder zukünftig) mit jedwedem Geldbetrag (sei er real oder bedingt, gegenwärtig oder zukünftig), den wir Ihnen schulden, aufzurechnen. Zu diesem Zweck dürfen wir jedwedem Betrag, der ungewiss ist oder aus irgendeinem anderen Grunde unbestimmt ist, einen im Geschäftsverkehr angemessenen Wert zuweisen.

    1. Teilweise Ungültigkeit

Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine Vorschrift dieser Vereinbarung auf irgendeine Weise gemäß dem Gesetz einer Rechtsprechung rechtswidrig, ungültig oder nicht einklagbar ist oder wird, dann soll weder die Zulässigkeit, noch die Gültigkeit oder die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Vorschriften dieser Vereinbarung noch die Zulässigkeit, die Gültigkeit oder die Durchsetzbarkeit einer solchen Vorschrift gemäß dem Gesetz irgendeiner anderen Rechtsprechung auf irgendeine Weise berührt oder beeinträchtigt werden.

  1. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT
    1. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung soll beherrscht und ausgelegt werden gemäß Zyprischem Recht.

    1. Gerichtsbarkeit

Jede der Parteien erklärt unwiderruflich:

      1. dass sie sich zu unseren Gunsten damit einverstanden erklärt, dass die Gerichtsbarkeit von Zypern die Zuständigkeit der Rechtsprechung erhält, um jedweden Rechtsstreit, Klage oder andere Verfahren mit Bezug auf diese Vereinbarung (“Prozesse”) abzuarbeiten, und akzeptiert unwiderruflich die Rechtsprechung solcher Gerichte (vorausgesetzt, dass dies uns nicht davon abhalten wird, eine Klage bei Gerichten anderer Gerichtsbarkeiten einzureichen), und
      2. und auf die Einrede verzichtet, dies es zu irgendeiner Zeit geben könnte bei der Festlegung des Gerichtsstandes eines Verfahrens, das bei einem solchen Gericht eingebracht wurde, und stimmt darin überein, nicht zu reklamieren, dass solche Verfahren bei einem nicht zuständigen Gericht eingebracht wurden oder dass ein solches Gericht nicht die Rechtsprechungskompetenz darüber habe.
    1. Verzicht auf Immunität und Einwilligung zur Zwangsvollstreckung

Sie verzichten unwiderruflich im maximal vom anzuwendenden Gesetz zulässigen Maße mit Bezug auf sich selbst und Ihre Einkünfte und Vermögensgüter (unabhängig von ihrer Nutzung oder beabsichtigten Nutzung) auf sämtliche Immunität auf Grundlage der Staatshoheit oder einer anderen ähnlichen Klagebegründung; Rechtsprechung irgendwelcher Tribunale; Rechtsschutz mittels einstweiliger Verfügung, dem Beschluss für eine besondere Vornahme oder für die Eintreibung des Vermögens; die Beschlagnahme von Vermögensgegenständen (ob vor oder nach der richterlichen Entscheidung); und die Durchführung oder Vollstreckung irgendeiner richterlichen Entscheidung, zu welcher Sie oder Ihre Einkünfte oder Vermögensgegenstände auf andere Weise in irgendwelchen Verfahren bei Gerichten irgendeiner Gerichtsbarkeit möglicherweise anspruchsberechtigt sind, und Sie stimmen unwiderruflich zu, dass Sie keinerlei Immunität in irgendwelchen Verfahren für sich beanspruchen werden. Sie stimmen im Allgemeinen in Bezug auf jedwede Verfahren dem Erlass des Rechtsbehelfes oder des Kasus jedweden Vorgangs in Verbindung mit solchen Verfahren zu, einschließlich, ohne Beschränkung, der Bildung, Vollstreckung oder Durchführung gegen jedwedes Besitztum, was auch immer es sein mag (unabhängig von seinem Gebrauch oder dem beabsichtigten Gebrauch), jedweder Anordnung oder eines richterlichen Beschlusses, der in einem solchen Verfahren erlassen werden könnte.

    1. Klagezustellung

Wenn Sie außerhalb Zyperns ansässig sind, dann kann der Rechtsgang, durch den jedwedes (Gerichts-) Verfahren in Zypern eingeleitet werden kann, durch Zustellung an Sie an die in Zypern für diesen Zweck benannte Anschrift bewirkt werden. Dies berührt nicht unser Recht, die Klage auf andere, vom Gesetz erlaubte Weise zuzustellen.

Abkommen

 

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und bin damit einverstanden. Des Weiteren erkläre ich, dass ich die Vollmacht und Befugnis habe, dieses Abkommen abzuschließen

Anhang 1

Bestätigung der Vereinbarung zu Guthabenzinsen

Guthabenzinsen

Mir ist bekannt und ich akzeptiere, dass ich keine Zinszahlungen für das Guthaben auf meinem Konto erhalte.

 

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